Gefährliches Kopftuch II
Thema 05/2004
Johannes Rau hat nun Stellung im Kopftuchstreit bezogen und hält das Tragen von Kopfbedeckungen für legitim. Seine Äußerungen machen Hoffnung, denn er hat sich gegen ein Staatswesens ausgesprochen, in welchem religiöse Inhalte völlig negiert werden sollen. Vielmehr wünscht er die Akzeptanz aller religiösen Beiträge, sofern sie mit der deutschen Verfassung im Einklang stehen. Damit erkennt er religiöse Bestrebungen als durchaus positiv für die Entwicklung der Gesellschaft an. Dies kommt im Grunde auch beispielsweise in der deutschen Abgabenordnung zum Ausdruck, in der es heißt:
"Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. ... Als Förderung der Allgemeinheit sind insbesondere anzuerkennen:
1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung
und Erziehung, Kunst und Kultur, der RELIGION, der
Völkerverständigung ......"
Die Religionen werden vom deutschen Staat also grundsätzlich positiv bewertet. Wir können nur hoffen, dass diese Haltung nicht mehr und mehr durch säkulare Fanatiker ausgehöhlt wird, die sich manchmal vorherrschender religiöser Richtungen bedienen, um Minderheitsreligionen zu unterdrücken. Echte Religiösität wird jedoch viel mehr dadurch profitieren, dass religiöse Bezeugungen insgesamt als positiv betrachtet werden, solange sie allgemein religiösen Grundsätzen genügen, die wie folgt stichpunktartig genannt werden sollen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
1. Der Glaube daran, dass der Mensch NICHT das Maß aller Dinge ist, sondern dass es höhere Mächte gibt, von denen wir abhängig sind;
2. Respekt vor Schöpfung und Leben;
3. Toleranz gegenüber dem Lebensstil anderer;
4. Anerkenntnis eines Staatswesen, das die Glaubensfreiheit garantiert und damit eben gerade die Möglichkeit bietet, seinen Glauben für sich und andere positiv zu entfalten;
Das deutsche Grundgesetz wird durch folgenden Satz der Präambel eingeleitet:
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. ..."
Herr Rau nimmt seine Verwantwortung vor Gott offensichtlich ernst. Hoffentlich wird er als Staatsoberhaupt in seiner friedensstiftenden Funktion genügend ernst genommen. Allzuoft werden in der praktischen Politik religiöse Aspekte als lästiges Beiwerk betrachtet, obwohl unsere Gesellschaft dringend mehr transzendentale Sinngebung benötigt. Beseelte Menschen benötigen als Ansporn mehr als eine auf wirtschaftliches Wachstum ausgerichtete Maschinerie.
Ihr Diener
Parivadi dasa |