Brexit - kein Grund zur Panik
Thema 27/2016
Nach dem Brexit gibt es keinen Grund, beunruhigt zu sein. Krishna-Culture vertritt nach wie vor die vedische Version einer globalen Föderation freier souveräner Staaten. Aus den Puranas, den altindischen Geschichtsüberlieferungen, ergibt sich, dass die Welt früher tatsächlich föderal von einem Weltherrscher regiert wurde. Der letzte dieser Kaiser hieß Parikshit Maharadscha. Dieser mischte sich niemals in die täglichen Angelegenheiten der Bürger ein. Vielmehr achtete er darauf, dass die natürlich gewachsenen Kulturen sich in Selbstverantwortung entwickeln konnten. Schon damals spielte also das Subsidiaritätsprinzip die entscheidende Rolle:
Die Zentralmacht darf nur dann eingreifen, wenn die betreffenden Angelegenheiten nicht von den Staaten selbst geregelt werden können. Dieses Prinzip ist göttlich und natürlich. Zentralismus führt zur Lähmung der individuellen Entfaltungskapazitäten der kleineren Einheiten.
Die EU muss diese Einsicht jetzt spätestens umsetzen, wenn sie überleben möchte. Die Bürger spüren, dass die Zeit reif für Selbstverantwortung und Selbstverwaltung ist. In Deutschland gehört das Subsidiaritätsprinzip schon sehr lange zur Erfolgsgeschichte. Die Germanen waren immer gegen Zentralismus, weil sie das individuelle Hausrecht jeder Familie, die Rechte der Sippen und Stammesgemeinschaften hoch hielten. Sie waren also nicht so dumm, wie sie in der modernen mainstream-Geschichtsschreibung meist dargestellt werden. Letztlich konnten auch römische Kaiser und später dann auch die Karolinger - allen voran Karl, der Sachsenschlächter - den Freiheitsdrang der Germanen nicht brechen. Wir finden denn auch in den deutschen Organisationsgesetzen überall den Grundsatz der Subsidiarität durch alle Ebenen der Verwaltung:
Gemeinden: Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden wird immer noch in germanischer Weise entsprechend des Sippenrechts als grundrechtsähnlich angesehen (siehe Anmerkungen unten). Es wird anerkannt, dass sich Menschen zu einer Gemeinde zusammen schließen können und damit die kleinste Einheit der Gebietskörperschaften bilden. Dieses Recht darf nicht ohne handfeste Gründe geschmälert werden.
Verwaltungsgemeinschaften: In den 70er Jahren schlossen sich Gemeinden mit anderen Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften zusammen. Diese freiwillige Zusammenarbeit im kommunalen Bereich beruht idR auf dem Bürgerwillen. Gerade in Bayern gibt es heute noch Gemeinden - zum Teil sehr kleine -, die sich keiner Verwaltungsgemeinschaft angeschlossen haben, weil es ihnen ein heiliges Recht war, eigenständig zu bleiben. Dieses Recht haben sie aufgrund unserer verfassungsmäßigen Grundordnung - und das ist gut so, weil - wir werden später noch darauf eingehen - Shri Krishna das natürliche Wachstum für die individuellen Einheiten prinzipiell bevorzugt.
Landkreise: Die Landkreisverwaltungen sind kein Bruch des Subsidiaritätsprinzipes, weil auch hier auf der Landkreisebene nur bestimmte Angelegenheiten verwaltet werden, die dort effektiver als auf der lokalen Ebene erfolgen können.
Bezirke: Landkreise sind in vielen Bundesländern zu Bezirken zusammen geschlossen. Hier gilt ebenfalls das Subsidiaritätsprinzip (s. Anmerkung zu den Landkreisen).
Länder: Die Bundesländer haben ihre eigenen Verfassungen. Dies ist ein natürliches Resultat der deutschen Geschichte, in der immer die verschiedenen Stämme sich selbst verwaltet haben. Dies erklärt die Vielfalt der lebenden Traditionen in Deutschland, die nicht einfach durch globalistische Zentralisierungsbemühungen ausgelöscht werden können.
BRD: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vorbildlich organisierter Staat, auf den jeder Deutsche stolz sein sollte, denn es hat vieler Fehlversuche, Kriege usw. bedurft, dieses Nachkriegskonstrukt zu kreieren.
EU: Die EU wird zur Zeit bei den Völkern Europas immer unbeliebter, weil dort eine ausufernde Bürokratie sich ohne Mandat der Völker sich anmaßt, über die Menschen hinweg eine gesinnungskontrollierende Regelungswut zu entfalten. Europa sollte dringend jetzt die Nationalstaaten als souverän anerkennen und deren freundliche Zusammenarbeit fördern. Das wäre die wahre göttliche Aufgabe einer EU-Politik. Wenn dies gelingen würde, wäre dies ein Vorbild für eine globale Friedensordnung entsprechend der vedischen Hochkultur.
Fazit: Shri Krishna fördert die individuelle Entwicklung der Menschen, Länder und Nationen. Der Druck der Globalisten, die Menschen zu austauschbaren Objekten zu degradieren, läuft dem spirituellen Prinzip individueller Freiheit entgegen. Und warum sollte man kleine Einheiten wie die Schweiz fürchten? Gott hat sowieso alles unter Kontrolle und ist der höchste Herrscher des ganzen Universums. Gegen Seinen Willen können nur für kurze Zeiten Diktatoren, NWO-Drahtzieher und ähnliches ihr Unwesen treiben. Sie haben jetzt eine schwere Zeit, weil die Menschen sich nicht für immer hinters Licht führen lassen.
Juristische Anmerkungen zum Thema
Soll die Demokratie ein viele Lebensbereiche durchdringendes politisches Prinzip sein, bedarf es einer demokratischen Dezentralisation. Hierzu dient insbesondere die Selbstverwaltung von Gemeinden, Landkreisen, Bezirken, Universitäten und anderen Körperschaften und Anstalten: Diese sollen ihre Angelegenheiten in weitgehend eigener Verantwortung selbst regeln und besorgen ('Selbstverwaltung im Rechtssinn'), und zwar unter unmittelbarer, ehrenamtlicher, tätiger Teilnahme der Bürger selbst ('Selbstverwaltung im politischen Sinn'). ... Mit dem Gedanken der demokratischen Dezentralisierung begegnet sich das Subsidiaritätsprinzip. Nach ihm soll die höhere organisatorische Einheit nur insoweit Aufgaben an sich ziehen, als die nachgeordnete Einheit sie nicht ebenso gut oder besser erledigen kann. Auf diese Weise sollen sich zwischen die Einzelnen und den 'Moloch' Staat Zwischengebilde schieben, an deren Lebensweise und Wirksamkeit der Einzelne einen größeren Anteil haben kann als am politischen Gesamtsystem. ..." (zitiert aus Deutsches Staatsrecht, von Maunz-Zippelius, 24. Auflage, § 10 III 1d, Seite 65).
In den Gemeindeordnungen der Deutschen Länder kommt diese juristische Grundüberzeugung klar zum Ausdruck. So heißt es z. B. in Artikel 1 der Bayerischen Gemeindeordnung:
"Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Sie bilden die Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens."
Das Wort ursprünglich spricht im Zusammenhang mit unserem Thema Bände!!! Die Gemeinden waren vor der Bürokratie schon vorhanden und haben darum Vorrang!!!
Das sollten sich die Euro- und auch alle anderen Bürokraten endlich hinter die Ohren schreiben!!!
Ihr Diener
Parivadi das
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